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Die Baumwollbörse / Mitgliedschaft


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Anschrift


Bremer Baumwollbörse
P. O. Box 10 67 27 | 28067 Bremen
Wachtstrasse 17-24 | 28195 Bremen
Fon: +49 421-339 700 | Fax: +49 421-339 7033
E-Mail: info@baumwollboerse.de


Mitglieder der Bremer Baumwollbörse


 Ordentliche und außerordentliche Mitglieder 

  1. Die Mitglieder der Bremer Baumwollbörse sind entweder ordentliche oder außerordentliche Mitglieder.


  2. Ordentliche Mitglieder können sein:
    1. jedes in einem EU- oder EWR-Land in ein Handels- oder vergleichbares Register eingetragene (registrierte) Unternehmen, das am Baumwollhandel beteiligt ist (Firmenmitglieder);
    2. jedes in einem EU- oder EWR-Land registrierte Unternehmen der Erstverarbeitung von Baumwolle, Baumwollabfällen und Linters (Firmenmitglieder);
    3. jeder gesetzliche Vertreter einer Firma, die ordentliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse ist (persönliche Mitglieder). Ein persönliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse kann auch dann persönliches Mitglied bleiben, wenn es als gesetzlicher Vertreter aus der Firma, die ordentliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse ist, ausgeschieden ist, und zwar auch dann, wenn diese Firma aufhört, ordentliches Mitglied der Bremer Baumwollbörse zu sein.

  3. Außerordentliche Mitglieder können sein:
    1. jedes außerdeutsche registrierte Unternehmen, das am Baumwollhandel beteiligt ist;
    2. jedes außerdeutsche registrierte Unternehmen der Erstverarbeitung von Baumwolle, Baumwollabfällen und Linters.

  4. Außerdeutsche Firmen aus EU- und EWR-Ländern können zwischen ordentlicher und außerordentlicher Mitgliedschaft wählen.


 Mitgliedsaufnahme       Antragsformular    (Acrobat© PDF-Format)

  1. Die Bewerbung um die Mitgliedschaft ist schriftlich an den Präsidenten zu richten. Sie muß durch drei ordentliche Mitglieder unterstützt sein.
  2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.


 Mitgliedsbeitrag

Die Mitglieder haben einen jährlichen Beitrag zu zahlen, dessen Höhe alljährlich von der Generalversammlung festgesetzt wird.