Baumwollbörse vergibt das
Internationale Baumwollzeichen Seit
November 2005 ist die BREMER BAUMWOLLBÖRSE Inhaberin der Markenrechte am
Internationalen Baumwollzeichen innerhalb der Europäischen
Union (EU-27). Die Lizenz für das Baumwollzeichen wird seither von der
Baumwollbörse an interessierte Unternehmen vergeben.
Darüber
hinaus kooperiert die Bremer Baumwollbörse seit Februar 2007 mit der Gdynia
Cotton Association in Polen. Im Rahmen einer Unterlizenz vergibt die Gdynia die
Lizenzen für das Internationale Baumwollzeichen für Unternehmen mit
Sitz in Polen. |
Das Internationale Baumwollzeichen ... |
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- ... ist ein Garant für höchste Qualität
- ... steigert die Wertschätzung Ihres Produktes
- ... symbolisiert die Produkteigenschaften
- ... betont die Naturfaser
- ... ist ein Eye-Catcher
- ... fördert den Rohstoff Baumwolle
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- Seit vielen Jahren ist das "Internationale Baumwollzeichen"
ein Markenzeichen für Produkte aus reiner Baumwolle
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Ursprünglich wurde das internationale Baumwollzeichen vom International
Institute for Cotton (IIC) in Brüssel herausgegeben. Das IIC hatte für
die Vergabe der Lizenzen die Association for International Cotton Emblem
gegründet, ein nach belgischem Recht errichteter Verein mit Vertretungen in
Arnheim/Holland, Frankfurt/Deutschland, Gent/Belgien, London/England,
Mailand/Italien, Oslo/Norwegen, Paris/Frankreich, St. Gallen/Schweiz und Wien/Österreich.
Nach den Richtlinien des IIC konnten z.B. Garnhersteller, Weber, Wirker und
Konfektionäre das Baumwollzeichen in allen Bereichen der Warenkennzeichnung
und Werbung einsetzen und für Artikel aus reiner Baumwolle - beispielsweise
auf Etiketten, Verpackungen, Anzeigen, Prospekten, Katalogen, Musterbüchern,
Plakaten, Aufstellungen usw. - verwenden.
Nachdem das IIC und in
Folge auch die Association for International Cotton Emblem im Jahre 1989
aufgelöst wurden, war das Zeichen de jure zwar noch geschützt, eine
Vergabe neuer Lizenzen und eine Überwachung fand aber de facto nicht mehr
statt. Der deutsche Ableger des IIC wurde als Cotton Service Büro
in Frankfurt zunächst noch einige Jahre weitergeführt und im Jahre
1997 ebenfalls geschlossen.
Einen Teil der Aktivitäten des Cotton
Service Büros führte die Bremer Baumwollbörse fort.
Die Lizenzierung des Baumwollzeichens konnte aber aus rechtlichen Gründen
nicht übernommen werden, so dass das Zeichen einige Jahre ungeschützt
und unkontrolliert genutzt sowie vereinzelt auch für Produkte aus
Mischgewebe missbraucht wurde. Zu Beginn des Jahres 2004 entschloss sich die
Bremer Baumwollbörse, die Neuregistrierung innerhalb Europas zu
betreiben. Ausschlaggebend dafür war die Überlegung, dass dieses
Zeichen als Markenzeichen für reine Baumwolle im Verbraucherbewusstsein
verankert ist.
Im November 2005 erhielt die Bremer Baumwollbörse
vom Harmonisierungsamt der EU die offizielle
Eintragungsurkunde und
damit die Rechte an der Gemeinschaftsmarke "Internationales Baumwollzeichen"
innerhalb der Europäischen Union (EU-27).
Insbesondere im Hinblick
auf den Nutzen der Textilhersteller und Textileinzelhändler wurde in 2007
eine Erweiterung des Markenrechtsschutzes beim Harmonisierungsamt für den
Binnenmarkt für z.B. Garne, Isolationsmaterialien, Bekleidung und
Textilwaren beantragt. Damit ist das Internationale Baumwollzeichen seit Mai
2008 insgesamt in folgenden Waren- und Dienstleistungsklassen gemäß
Nizzaer
Klassifikation europaweit geschützt: 17, 18, 22-25, 27, 36, 39.
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